Arbeitsagentur

Man kann bei seiner zuständigen Arbeitsagentur nachfragen, ob sie die Kosten für die Bewerbungs-Homepage im Rahmen der UBV übernehmen. Der ensprechende Antrag muß vorab gestellt werden.

Ebenso sieht es bei den Fotos aus. Auch hier ist die Erstattung von Agentur zu Agentur unterschiedlich.

Bewerbungskosten rechtzeitig beantragen
 

Die Erstattung von Bewerbungskosten von Arbeit oder Ausbildung Suchenden muss bevor die Kosten entstehen bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wer sich arbeitslos oder als Schüler Ausbildung suchend meldet, sollte sofort einen entsprechenden Antrag stellen. „Dann können für einen Zeitraum von 12 Monaten die Bewerbungskosten bis zu 260 Euro als Zuschuss von der Arbeitsagentur übernommen werden“, so der Leiter der Agentur für Arbeit Leipzig, Dr. Lothar Meyer. Die Übernahme der Kosten sei jedoch eine haushaltsabhängige Kann-Leistung auf die kein Rechtsanspruch bestehe. Im Durchschnitt geht die Arbeitsagentur von ca. 5 Euro pro Bewerbungsunterlage aus. Weitgehend unbekannt sei, so Meyer weiter, dass die Bewerbungsunterlagen auch über die Arbeitsagentur verschickt werden. Die vorbereiteten Unterlagen können in der Arbeitsagentur abgegeben werden und diese verschickt sie auf Kosten der Agentur. Damit entstehen dem Bewerber um eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle erst gar keine Auslagen für das Porto.

www.arbeitsagentur.de

© Stefanie Herrmann April/2006